Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam mit den individuell getroffenen
Vereinbarungen die rechtliche Grundlage für die Leistungen der MAPA Real Estate GmbH (nachfolgend „MAPA Real Estate“ genannt).
§ 1 Doppeltätigkeit
MAPA Real Estate behält sich das Recht vor, auch für die jeweils andere Vertragspartei des Hauptvertrages
provisionspflichtig tätig zu werden. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere gemäß § 656c BGB,
strikt beachtet.
§ 2 Objektangaben und Vorbehalte
Sämtliche Objektangebote verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf sowie eine
Zwischenvermietung oder -verpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die im Exposé oder in sonstigen
Angeboten enthaltenen Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters oder sonstiger Dritter. MAPA
Real Estate bemüht sich nach besten Kräften um die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten, übernimmt jedoch
keine Gewähr oder Haftung für deren Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit.
§ 3 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle durch MAPA Real Estate übermittelten Informationen und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger
bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
durch MAPA Real Estate. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vertraulichkeitspflicht und kommt infolgedessen ein
Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, so
als hätte er den Vertrag selbst abgeschlossen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, MAPA Real Estate alle für den Vertragsabschluss relevanten Informationen
zur Verfügung zu stellen.
Bei direkten Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien ist auf die Vermittlungstätigkeit von MAPA Real
Estate hinzuweisen. Der Inhalt dieser Gespräche ist MAPA Real Estate zeitnah mitzuteilen.
Der Auftraggeber informiert MAPA Real Estate unverzüglich über das Zustandekommen eines
Hauptvertrages und übermittelt entsprechende Nachweise über die Vertragskonditionen.
MAPA Real Estate hat das Recht, bei der Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Hauptvertrages anwesend
zu sein.
§ 5 Provisionsanspruch und Fälligkeit
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des Hauptvertrages, sofern dieser auf der
Vermittlung oder dem Nachweis durch MAPA Real Estate beruht. Dies gilt auch, wenn der Vertrag erst nach
Beendigung des Maklervertrages unter Nutzung der erbrachten Nachweise zustande kommt.
- Wirtschaftliche Identität: Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag inhaltlich
leicht vom ursprünglichen Angebot abweicht, solange der angestrebte wirtschaftliche Erfolg im
Wesentlichen identisch ist.
- Bestand des Anspruchs: Nachträgliche Aufhebungen oder Nichterfüllungen des Hauptvertrages berühren
den Provisionsanspruch grundsätzlich nicht (z.B. bei Eintritt auflösender Bedingungen), es sei denn, ein
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht wird ausgeübt.
- Zahlungsfrist: Die Provision ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
Hinweis: Bei Beauftragung mehrerer Makler trägt der Auftraggeber das Risiko einer Mehrfachprovisionierung im
Erfolgsfall.
§ 6 Provisionshöhe
Sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Höhe der Provision nach den
ortsüblichen Sätzen. Berechnungsgrundlage ist der notariell beurkundete Gesamtkaufpreis bzw. der
Gesamtnettomietpreis.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche gegen MAPA Real Estate sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch MAPA Real Estate oder deren
Erfüllungsgehilfen.
- Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die für die Erreichung des Vertragszwecks
unerlässlich sind.
- Schäden, für die eine ausdrückliche Garantie übernommen wurde. MAPA Real Estate unterhält zur
Absicherung von Vermögensschäden eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
§ 8 Steuerliche Beratung und Zahlungsverkehr
- MAPA Real Estate erbringt keine steuerliche Beratung. Alle steuerrelevanten Fragen sind durch den
Auftraggeber selbstständig mit entsprechenden Fachberatern zu klären.
- Zahlungen an MAPA Real Estate erfolgen ausschließlich unbar. Mitarbeiter sind nicht zur Entgegennahme
von Bargeld berechtigt.
- Treuhandgeschäfte werden durch MAPA Real Estate nicht durchgeführt.
§ 9 Schlussbestimmungen
- MAPA Real Estate setzt für die Vertragserfüllung keine Subunternehmer ein, sofern nicht ausdrücklich in
Textform etwas anderes vereinbart wurde.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, wird der Sitz von MAPA Real Estate als Gerichtsstand
vereinbart. - Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der restlichen AGB unberührt.
Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Verbraucherstreitbeilegung
MAPA Real Estate ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 VSBG teilzunehmen.
